Medizinische Task Force (MTF) in Deutschland
Die Innenminister und -senatoren haben anlässlich der Innenministerkonferenz im Juni 2007 das neue Konzept zum Bevölkerungsschutz des Bundes einstimmig verabschiedet. Zentrales Element der Planung sind die Medizinischen Task Forces (MTF). Bisher war der Bevölkerungsschutz in Deutschland nicht flächendeckend in der Lage, kontaminierte Patienten medizinisch zu versorgen. Dies wird mit der Einführung der neuen Einheit geändert.
Ausstattung und Aufbau
Die Anforderung an eine Medizinische Task Force ist die nahezu eigenständige bzw. unterstützende Versorgung von (ggf. kontaminierten) Patienten. Um dies realisieren zu können, ist sie in sogenannte Module gegliedert. Diese ergänzen die bisherigen Einsatzeinheiten, insbesondere für die Versorgungsstufe 4. Eine MTF besteht aus über hundert Helfern (Stärke: 21/27/84/138) und 26 Einsatzfahrzeugen. Im Einzelnen sind folgende Module geplant:
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Grundgedanke
Mit dieser grundlegenden Umstrukturierung verfolgt der Bund eine komplett neue Strategie bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei Großschadenslagen. Während er bisher die ergänzenden Komponenten für den Katastrophenschutz der Länder zur Verfügung gestellt hat, stellt er in Zukunft eigene Einheiten auf, die den Katastrophenschutz der Länder mit Spezialkräften unterstützen sollen.
Die bisher durch den Bund nahezu flächendeckend für den Sanitäts- und Betreuungsdienst der Länder zur Verfügung gestellten ATW, KTW-4, MTW, LKW inkl. FKH werden in Zukunft nicht mehr durch diesen gestellt. Diese massive Reduzierung hat für die Länder weitreichende Konsequenzen, da sich diese in der Vergangenheit zum größten Teil auf die Ausstattung und somit auch die Finanzierung des Bundes verlassen haben. Für den Katastrophenschutz der Länder stellt der Bund nach der aktuellen Planungen den Ländern Unterstützungskomponenten in Form von Einsatzfahrzeugen für die Bereiche Brandschutz (LF / SW), Betreuung (GW Bt / MTW Bt) und Sanitätsdienst (KTW-B, GW-San, GW-Beh, MTW) zur Verfügung. Hierbei haben die Länder die Wahl, aus dem "Warenkorb" des Bundes ihren Bedarf zu benennen.
Mit der Einführung des neuen Konzeptes soll die bisherige Trennung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz neu definiert werden. Der bisherige Zivilschutz gemäß Art. 73 GG soll in den des Bevölkerungsschutzes überführt werden. Hierunter sollen die Aufgaben der medizinischen Versorgung im Verteidigungsfall, die Unterstützung der Länder bei länderübergreifenden Großschadensereignissen und bei Anschlägen terroristischer Art subsumiert werden. Um die Zuständigkeiten der verschiedenen Einheiten und Einrichtungen definieren zu können, hat der Bund neue Versorgungsstufen (1 bis 4) definiert. Die Medizinischen Task Forces sollen in der Schutz- und Versorgungsstufen 4 eingesetzt werden. Dieser Sonderschutz ermöglicht die Versorgung von mehr Schwerverletzten auf einem Behandlungsplatz der Schutzstufe 3, verlängert seine Durchhaltefähigkeit und erweitert darüber hinaus den Behandlungsplatz um die Fähigkeit, auch kontaminierte Patienten notfallmedizinisch zu versorgen. Bei allen vorherigen Versorgungsstufen behalten die Instrumente der alltäglichen bzw. der erweiterten Gefahrenabwehr der Kommunen bzw. Länder ihre Zuständigkeit. Anfang 2010 wurde in Kassel mit dem ersten Pilotstandort der Aufbau der insgesamt 61 Einheiten begonnen. Die vollständige Ausstattung der Einheiten soll erst im Jahr 2017 abgeschlossen sein.
Medizinische Task Forces sollen unter anderem in das EU-Gemeinschaftsverfahren eingebunden werden. Hierunter wird die schnelle Hilfe und bessere Koordination von Einsätzen zum Schutz der Bevölkerung innerhalb und außerhalb der EU verstanden. Es soll die Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen zwischen den beteiligten europäischen Ländern verstärken. Dabei kann das Verfahren bei Naturkatastrophen, großen Unfällen oder terroristischen Anschlägen gleichermaßen aktiviert werden. Jedes Land, das eine Gefahrensituation aus eigenen Kräften nicht mehr zu bewältigen vermag, kann um Hilfe und Unterstützung bitten, die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens in Form von Expertise, Einsatzteam, Einsatzmitteln und Einrichtungen wie Krankenhausbetten gewährt werden kann. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Die Einheiten müssen, ähnlich den Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, innerhalb weniger Tage oder gar Stunden weltweit einsatzbereit sein.
Designierte Leitungs- und Führungskräfte MTF-42
- Abteilungs-/Verbandführer MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- René Rossow (Qualifikation: NotSan/MTF-VF)
- Stv.: Jens Kuder (Qualifikation: RettSan/MTF-VF)
- 2. Besetzung: Julian Junginger (Qualifikation: RettH/ VF)
- 2. Besetzung Stv.: noch offen, ggf. Dirk Geier (Qualifikation: RettSan/VF)
- med. Leiter MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- Alexander Kohler (Qualifikation: LNA/VF-MTF)
- 2. Besetzung Stv.: Dr. med. Timo Pfeiffer (Qualifikation: NA/VF-MTF)
- Führungsassistent Behandlungsbereitschaft MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- Philipp Müller (Qualifikation: NotSan/VF/OrgL)
- 2. Besetzung Stv.: noch offen, ggf. Andreas Giel (Qualifikation: RettSan/ZF)
- Führungsassistent Patiententransportgruppe MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- Tobias Diem (Qualifikation: NotSan/OrgL)
- 2. Besetzung Stv.: noch offen, ggf. Thomas Schenk (Qualifikation: NotSan/ZF)
- Führungsassistent Dekon V MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- Thomas Frese (Qualifikation: NotSan/ OrgL/FWM) gesundheitlich!!!
- 2. Besetzung Stv.: Andreas Reh (RettH/ZF/FWM)
- Sprechfunker Führungsgruppe MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- Maik Hudak (Qualifikation: RettH/GF)
- 2. Besetzung Stv.: Marcel Baer (SanH/ZF)
- Melder & Kraftfahrer der Führungsgruppe MTF-42 Heilbronn-Franken/Stuttgart II:
- werden ad hoc besetzt